AGB Vermietung Selfiebox / DNP620 Drucker
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Mietvertrag.
2. Das vermietete Gerät, einschliesslich des Zubehörs, bleibt während der ganzen Mietdauer uneingeschränktes und unveräusserlichtes Eigentum der Vermieterin. An den Geräten dürfen vom Mieter keine technischen Änderungen vorgenommen werden. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin ins Ausland gebracht werden.
3. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Gerätes untersagt.
4. Die Mietdauer und der Gefahrenübergang beginnen mit der Lieferung bzw. der Übernahme des Mietgegenstandes am vereinbarten Ort und enden gemäss Mietvertrag. mit der gegenseitigen Unterzeichnung der Dokumente und Rückgabe des Gerätes samt Zubehör am bestimmten Ort.
Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer, ist er verpflichtet, bei der Vermieterin mindestens 24 Stunden im Voraus um eine solche nachzusuchen. Die rechtsgültige und verbindliche Verlängerung der Mietdauer erfolgt einzig durch eine Bestätigung der Vermieterin. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Der Vermieterin bleibt vorbehalten, gegebenenfalls ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.
Eine Verkürzung der Mietdauer muss bis 24 Stunden vor der Rückgabe der Vermieterin angezeigt werden. Der Vermieterin bleibt vorbehalten, an der vereinbarten Mietdauer festzuhalten oder einen Konditionenwechsel bei verkürzter Dauer vorzunehmen.
Bei Nichtbeachtung der Modalitäten zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Mietdauer durch den Mieter, gehen allfällige Ansprüche Dritter und diejenigen der Vermieterin zu Lasten des Mieters.
5. Bei Rückgabe an bzw. Abholung durch die Vermieterin hat das Gerät in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand zu sein. Entspricht das Mietobjekt diesen Anforderungen nicht oder weist es andere Mängel auf, wird das Gerät auf Kosten des Mieters instand gestellt.
6. Der Mietpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Miettarif der Vermieterin und gilt für die vereinbarte Zeitdauer. Der Mietpreis ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt wird, das Mietobjekt bei der Vermieterin zur Verfügung stand oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird.
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, den Mietpreis im Voraus einzufordern oder eine Anzahlung zu verlangen. Eine Verrechnung von Forderungen des Mieters an die Vermieterin ist hierbei ausgeschlossen.
Ist der Mieter mit der Zahlung in Verzug, kann sich die Vermieterin mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückziehen und die Vermieterin kann das Mietobjekt abholen, ohne dass der Mieter dagegen Widerspruch erheben darf. Die dabei anfallenden Kosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
7 Haftpflichtversicherung
Der Mieter ist verpflichtet, sich auf eigene Initiative und Kosten gegen Schäden zu versichern.
8. In jedem Schadenfall ist die Vermieterin ohne Verzug und unaufgefordert zu benachrichtigen. Schadenanzeige, und andere Formalitäten, sind umgehend der Vermieterin einzureichen.
9. Vor Inbetriebnahme des Gerätes vergewissert sich der Mieter, alle Vorsichtsmassnahmen für den gefahrlosen Einsatz des Gerätes getroffen zu haben. Der Mieter verpflichtet sich, nur erlaubte Tätigkeiten durchzuführen.
10. Bei auftretenden Defekten, für welche der Mieter eine Verantwortung bestreitet, wird durch Beizug eines von beiden Parteien akzeptierten Experten eine einvernehmliche Lösung gesucht. Können sich die Parteien innerhalb von 24 Stunden nach Schadenseintritt über die Person und den Auftrag des Experten nicht einigen, sind die Parteien berechtigt, weitere Schritte einzuleiten. Vorbehalten bleibt eine andere Regelung durch die involvierten Versicherungsgesellschaften.
11. Die Geltendmachung eines Retentionsrechtes seitens des Mieters ist ausgeschlossen.
12. Die Vermieterin ist berechtigt, alle Rechte, welche sich aus diesem Vertrag ergeben, an einen Dritten abzutreten.
13. Im Rahmen der Bearbeitung und Nutzung von personen- und firmenbezogener Daten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann die Lieferfirma mit Behörden oder Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen oder mit Forderungseinzug befasst sind, Daten austauschen oder übergeben, sofern dies zur Prüfung der Bonität oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt. Wir verpflichten uns im Umgang mit Ihren persönlichen Daten zur Einhaltung der Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes.
14. Vertragsänderungen setzen das Einverständnis der Vermieterin voraus.
15. Soweit in diesem Vertrag nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
17. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der Vermieterin.
Stand 05. Februar 2023